AGB
AGB Reise-und Teilnahmebedingungen
1. Teilnehmer
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein, sowie dass keine Krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Reisebeginn vorzulegen. Die Reiseteilnehmer erkennen mit der Anmeldung die Reisedingungen an.
2. Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung kann per E-Mail, per Post oder telefonisch erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch uns ist die Buchung für den Teilnehmer und für uns verbindlich. Nach unserer Anmeldebestätigung ist die ausgewiesene Anzahlung per Überweisung auf unser Konto zu leisten. Der Restbetrag wird vor Reisebeginn bzw. zu einem vorab genannten Termin per Überweisung, spätestens jedoch am ersten Reisetag in bar beglichen.
3. Rücktritt durch den Teilnehmer
Muss ein Teilnehmer eine gebuchte Reise aus persönlichen Gründen verschieben, bleibt seine Anzahlung für eine Teilnahme an einem späteren Termin bestehen. Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer unentschuldigt nicht zu einer Reise, wird die Anzahlung einbehalten.
Es gelten folgende Annullierungsgebühren:
60 bis 30 Tage vor Reisebeginn, 25 % des Reisepreises
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn, 50 % des Reisepreises
14 bis 0 Tage vor Reisebeginn, 100 % des Reisepreises
Teilnehmer an Reisen ins Ausland kommen selbst in voller Höhe für die Stornierungskosten der Fluggesellschaft sowie der gebuchten Unterkunft auf.
Für alle Reisen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung.
Bei Annullierung vor Beginn der Annullierungsfristen entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von
50 EUR pro Person. Stornierungen und Umbuchungen durch Teilnehmer haben aus Gründen der Beweisführungen schriftlich vorgenommen zu werden.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
Im Falle einer nicht ausreichenden Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, eine Reise spätestens 7 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden den Teilnehmern erstattet. Das gleiche gilt für den Fall der Nichtdurchführbarkeit der Reise wegen höherer Gewalt. Weitere Ansprüche aus der Absage sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Glücklicherweise mussten bislang noch keine Reisen abgesagt werden.
5. Wetter
Es obliegt dem Reiseleiter, den Flugbetrieb abhängig von den Wetterbedingungen jederzeit abzuändern oder einzustellen.
6. Kompetenzen
Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals und deren Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht geschehen, sind sie ausdrücklich dazu berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
7. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er den Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
8. Preisänderungen
Die ausgedruckten Preise entsprechen dem aktuellen Stand und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der Wechselkurse entsprechend zu ändern.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises.
10. Haftungs-Ausschluss
Die Haftung des Veranstalters, ihrer Gesellschafter, ihrer Fluglehrer, -Assistenten und ihres Personals, sind für Schäden des Piloten, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und- Hergang, sowie Art und Höhe des Schadens. Der Teilnehmer ist verantwortlich, dass seine Gleitschirm-Berechtigungen gültig sind. Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass seine Flugausrüstung Luftfahrtkonform/tüchtig ist. Der Teilnehmer übernimmt für sämtliche, selbst pilotierte Gleitschirmflüge die volle Verantwortung
11. Versicherung
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung zu einer Reise, bei Antritt der Reise über eine vorgeschriebene Halterhaftpflichtversicherung für Gleitschirme/Hängegleiter, in ausreichender Höhe, gültig für das entsprechend Reiseland zu verfügen. Weiter versichert der Teilnehmer, dass er für sämtliche Kosten, die entstehen, durch Unfall und Krankheit während der Reise, sowie Bergung und Rückführung selber aufkommt. Es wird dringend empfohlen, gegen die o.g. Risiken genügend versichert zu sein!
12. Schäden
Fahrlässige Beschädigungen von Ausrüstungen des Veranstalters sind vom Teilnehmer zu tragen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Veranstalters in Deutschland.
Alle Flüge die von den Piloten absolviert werden, erfolgen auf eigenes Risiko!
Schadenersatzansprüche bei Unfällen des Piloten, an den Veranstalter, gelten hiermit als ausgeschlossen.
Der teilnehmende Pilot versichert hiermit, dass er (sie) alle erforderlichen Maßnahmen, die für einen sicheren Flug, einschließlich Start und Landung, erfüllen wird! Dieses beinhaltet auch die erforderlichen Versicherungen für Flugunfall, Reisekrankenversicherung und Haftpflicht.
Ich bestätige, dass ich den Text ausführlich gelesen und verstanden habe und ich nur dann an der Reise teilnehmen werde, wenn ich alle Punkte akzeptiere und erfülle.
Ort:__________________ Datum:_____________ Unterschrift:_________________
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein, sowie dass keine Krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Reisebeginn vorzulegen. Die Reiseteilnehmer erkennen mit der Anmeldung die Reisedingungen an.
2. Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung kann per E-Mail, per Post oder telefonisch erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch uns ist die Buchung für den Teilnehmer und für uns verbindlich. Nach unserer Anmeldebestätigung ist die ausgewiesene Anzahlung per Überweisung auf unser Konto zu leisten. Der Restbetrag wird vor Reisebeginn bzw. zu einem vorab genannten Termin per Überweisung, spätestens jedoch am ersten Reisetag in bar beglichen.
3. Rücktritt durch den Teilnehmer
Muss ein Teilnehmer eine gebuchte Reise aus persönlichen Gründen verschieben, bleibt seine Anzahlung für eine Teilnahme an einem späteren Termin bestehen. Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer unentschuldigt nicht zu einer Reise, wird die Anzahlung einbehalten.
Es gelten folgende Annullierungsgebühren:
60 bis 30 Tage vor Reisebeginn, 25 % des Reisepreises
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn, 50 % des Reisepreises
14 bis 0 Tage vor Reisebeginn, 100 % des Reisepreises
Teilnehmer an Reisen ins Ausland kommen selbst in voller Höhe für die Stornierungskosten der Fluggesellschaft sowie der gebuchten Unterkunft auf.
Für alle Reisen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung.
Bei Annullierung vor Beginn der Annullierungsfristen entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von
50 EUR pro Person. Stornierungen und Umbuchungen durch Teilnehmer haben aus Gründen der Beweisführungen schriftlich vorgenommen zu werden.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
Im Falle einer nicht ausreichenden Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, eine Reise spätestens 7 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden den Teilnehmern erstattet. Das gleiche gilt für den Fall der Nichtdurchführbarkeit der Reise wegen höherer Gewalt. Weitere Ansprüche aus der Absage sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Glücklicherweise mussten bislang noch keine Reisen abgesagt werden.
5. Wetter
Es obliegt dem Reiseleiter, den Flugbetrieb abhängig von den Wetterbedingungen jederzeit abzuändern oder einzustellen.
6. Kompetenzen
Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals und deren Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht geschehen, sind sie ausdrücklich dazu berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
7. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er den Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
8. Preisänderungen
Die ausgedruckten Preise entsprechen dem aktuellen Stand und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der Wechselkurse entsprechend zu ändern.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises.
10. Haftungs-Ausschluss
Die Haftung des Veranstalters, ihrer Gesellschafter, ihrer Fluglehrer, -Assistenten und ihres Personals, sind für Schäden des Piloten, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und- Hergang, sowie Art und Höhe des Schadens. Der Teilnehmer ist verantwortlich, dass seine Gleitschirm-Berechtigungen gültig sind. Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass seine Flugausrüstung Luftfahrtkonform/tüchtig ist. Der Teilnehmer übernimmt für sämtliche, selbst pilotierte Gleitschirmflüge die volle Verantwortung
11. Versicherung
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung zu einer Reise, bei Antritt der Reise über eine vorgeschriebene Halterhaftpflichtversicherung für Gleitschirme/Hängegleiter, in ausreichender Höhe, gültig für das entsprechend Reiseland zu verfügen. Weiter versichert der Teilnehmer, dass er für sämtliche Kosten, die entstehen, durch Unfall und Krankheit während der Reise, sowie Bergung und Rückführung selber aufkommt. Es wird dringend empfohlen, gegen die o.g. Risiken genügend versichert zu sein!
12. Schäden
Fahrlässige Beschädigungen von Ausrüstungen des Veranstalters sind vom Teilnehmer zu tragen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Veranstalters in Deutschland.
Wichtige Zusammenfassung:
Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das für die Kroatienreise gecharterte Schiff versichert ist. Gleiches gilt für die Fluggeräte (Tandemschirm) des Veranstalters.Alle Flüge die von den Piloten absolviert werden, erfolgen auf eigenes Risiko!
Schadenersatzansprüche bei Unfällen des Piloten, an den Veranstalter, gelten hiermit als ausgeschlossen.
Der teilnehmende Pilot versichert hiermit, dass er (sie) alle erforderlichen Maßnahmen, die für einen sicheren Flug, einschließlich Start und Landung, erfüllen wird! Dieses beinhaltet auch die erforderlichen Versicherungen für Flugunfall, Reisekrankenversicherung und Haftpflicht.
Ich bestätige, dass ich den Text ausführlich gelesen und verstanden habe und ich nur dann an der Reise teilnehmen werde, wenn ich alle Punkte akzeptiere und erfülle.
Ort:__________________ Datum:_____________ Unterschrift:_________________
